Spielordnung der TFB
Spielordnung
der
Tennis-Fußballrunde Berlin
(T.F.B.)
für die Saison 2007/2008
(Stand: 13.11.2008)
— Gliederung —
§
1
Zweckbestimmung
§
3
Spielmodus
LIGA
§
4
Spielmodus
weitere Spielklassen
§
5
Meldegebühr
§
7
Ergebnisdurchsage
– Sanktionskatalog
§
8
Spielbericht
– Sanktionskatalog
§
9
Spielbeginn
§ 10 Aussetzen der Spielerpass-Regelung
Die Spielordnung dient gemäß § 18 der TFB-Satzung der
näheren Regelung des Spielbetriebs und ist jeweils saisonweise gültige. Sie wird
von der Jahreshauptversammlung durch Bestätigung der vorherigen Spielordnung in
ihrer letzten Fassung bzw. durch einzelne Änderungen beschlossen und kann vom
jeweiligen Klassenleiter oder vom Gremium klassenweise modifiziert werden in
Abhängigkeit von Gegebenheiten während des laufenden Spielbetriebs.
Sämtliche Aussagen der TFB-Satzung bleiben von den Inhalten der Spielordnung
unberührt.
Die T.F.B. besteht 2008/2009 aus einer Spielklasse –
der 1. Liga. Der Liga sollten möglichst mindestens 8 Mannschaften angehören.
Jeder Platz in der Saisonabschlusstabelle soll eindeutig ausgespielt sein.
Sollte im Folgejahr eine Neueinteilung der Spielklassen erforderlich sein,
werden diese Abschlussplatzierungen zur Einteilung herangezogen.
Sollten im Folgejahr Mannschaften in höheren Klassen ausscheiden, so sollte ein
Absteiger weniger die jeweilige Klasse verlassen. § 16 der TFB-Satzung bleibt
von dieser Empfehlung unberührt.
Bei der Neueinteilung der Klassen vor Saisonbeginn sollte im Falle des Rückzugs
eines Teams aus einer höheren Spielklasse diese immer zu Lasten der unteren
Spielklasse aufgefüllt werden.
Die 1. Liga spielt 2008/09 mit 8 Mannschaften eine
einfache Hauptrunde mit zwei nachfolgenden 4-er Doppelrunden (keine k.o.-Spiele).
Es finden bei 8 teilnehmenden Mannschaften zunächst 8
einfache Rundenspiele statt, beginnend am 11.10.08, der letzte Spieltag ist der
10.01.2009. Jedes Team hat vier Heim- und vier Auswärtsspiele. Jede Mannschaft
hat ein spielfreies Wochenende. Die Termine 25.10.08, 01.11.08, 20.12.08 und
03.01.09 stehen als Nachholspieltage oder zum Vorziehen eines Spieles zur
Verfügung.
Die Teams, die nach den 8 Spieltagen in der Tabelle die Plätze 1 bis 4
einnehmen, spielen anschließend ab dem 17.01.2009 eine Doppelrunde unter sich,
d.h. alle vier Mannschaften spielen nochmal in Hin- und Rückspiel gegeneinander
(Meisterschaftsrunde). Nach diesen Spielen hat jede der Mannschaften eine neue
Platzierung in der Tabelle um die Ränge 1 bis 4 erreicht. Ebenso wird bei den
Mannschaften mit der Platzierung 5 bis 8 verfahren (Platzierungsrunde). Aus den
Platzierungen in diesen beiden Doppelrunden ergibt sich die Abschlusstabelle
dieser Saison.
Berliner Meister der TFB ist die Mannschaft, die nach der Doppelrunde um die
Plätze 1-4 (Meisterschaftsrunde) nach allen Hin- und Rückspielen auf
Tabellenplatz 1 steht. Ein Finale findet somit in dieser Saison nicht statt.
Beim Erstellen der Tabelle (in Haupt-, Meisterschafts- und Platzierungsrunde) zählen zunächst die erzielten Punkte. Bei Punktgleichheit zählt der direkte Vergleich zwischen den (ggf. auch mehreren) Mannschaften. Erst als drittes würde das Torverhältnis ausschlaggebend für die Tabellenplatzierung sein (z.B. wenn zwei punktgleiche Teams unentschieden gegeneinander gespielt haben oder noch gar nicht gegeneinander gespielt haben). Ist die Differenz zwischen erzielten Toren und Gegentoren gleich, zählen die mehr geschossenen Tore.
Sollte sich danach immer noch Gleichheit zwischen Teams ergeben, so wird vom Gremium ein Entscheidungsspiel angesetzt. Alternativ können die betroffenen Mannschaften in Abstimmung hierauf auch verzichten, und das Gremium nimmt einen Losentscheid vor. Hiervon ausgenommen ist der Entscheid um Platz 1 (Meisterschaft), der immer sportlich ausgespielt sein sollte.
Beim Übergang von der Hauptrunde in die sich anschließenden Doppelrunden (Meisterschafts- und Platzierungsrunde) werden keine Punkte oder Tore übernommen (d.h. die Tabellen der Doppelrunden beginnen für alle Mannschaften wieder bei Null); auch haben die vorherigen Spiele keinen Einfluss auf die Ermittlung im direkten Vergleich bei Punktgleichheit.
§ 4: Spielmodus weitere Spielklassen
entfällt.
Gemäß § 7 der TFB-Satzung ist die Meldegebühr für die Teams saisonweise von der Jahreshauptversammlung zu bestimmen und in der Spielordnung festzuhalten.
Die Meldegebühr für die laufende Saison beträgt 50 Euro.
Gemäß § 19 der TFB-Satzung ist die Schiedsrichtergebühr für Nicht-BFV-Schiedsrichter saisonweise von der Jahreshauptversammlung zu bestimmen und in der Spielordnung festuzhalten.
Die Schiedsrichtergebühr für die laufende Saison beträgt 30 Euro, anteilig zu tragen, d.h. 15 Euro pro Mannschaft.
§
7: Ergebnisdurchsage – Sanktionskatalog
Die Mannschaftsführer der jeweiligen Heimmannschaft
haben gemäß § 20 der TFB-Satzung die Ergebnisse bis spätestens am Tag nach dem
Spiel (d.h. samstags, spätesten sonntags) an den Klassenleiter per Telefon,
Handy, SMS oder Email durchzugeben. Der Klassenleiter gibt diese Ergebnisse,
wenn sie vollzählig sind, an den Webmaster weiter.
Bei Verstoß gegen diese hier näher ausgeführte Satzungsvorschrift gilt folgender
Sanktionskatalog für das meldepflichtige Team:
1. Verstoß Verwarnung
2. Verstoß 1 Punkt Abzug
ab dem 3. Verstoß je 3 Punkte Abzug
§ 24 der TFB-Satzung bleibt hiervon unberührt.
§
8: Spielbericht – Sanktionskatalog
Die Mannschaftsführer haben gemäß § 21 der TFB-Satzung die Spielberichtsbögen vor dem Spiel ordnungsmäßig auszufüllen. Die Mannschaftsführer der jeweiligen Heimmannschaft haben diese bis zum sechsten Tag nach dem Spiel (i.d.R. Freitag) per Post oder per Fax oder (als Scan-Dokument) per Email an den jeweiligen Klassenleiter einzusenden; anderweitige Absprachen sind nachzuweisen.
Bei Verstoß gegen diese hier näher ausgeführte Satzungsvorschrift gilt folgender Sanktionskatalog für das einsendepflichtige Team:
1. Verstoß 10 Euro Strafgeld
2. Verstoß 1 Punkt Abzug
ab dem 3. Verstoß je 3 Punkte Abzug
§ 24 der TFB-Satzung bleibt hiervon unberührt.
Spielbeginn ist der 11. Oktober 2008.
§
10: Aussetzen der Spielerpass-Regelung
Die in § 14 der TFB-Satzung vorgesehene Spielerpass-Regelung wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Berlin,
den 11. Oktober 200
angepasst am 13. November 2008
Letzte Änderung: 17 November 2008